Finanzbuchhaltung

Nur ein Unternehmer der versteht, was sich hinter seinen Zahlen verbirgt, kann diese als Grundlage für richtige Entscheidungen nutzen.

Deshalb unterstützen wir Sie

  • individuell und zeitnah
  • Fundiert und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
  • Termin- bzw. periodengerecht
  • mit aussagekräftigen Auswertungen

sowie der folgenden Leistungen:

  • Ordnen, kontieren und buchen laufender Geschäftsvorfälle gem. § 6Nr.3/4StBG.
  • Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen
    auf Wunsch auch auf Sie abgestimmt und individuell gestaltet.
  • Offene Posten Buchhaltung Abgestimmte und überwachte Debitoren
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    Die sorgfältige Bearbeitung und Kontrolle der offenen Posten sowohl im Kreditoren- , als auch im Debitorenbereich sind unverzichtbare Bestandteile einer ordentlichen Buchhaltung. Dadurch liefern wir Ihnen eine zeitnahe (insbesondere bei digitaler Buchhaltung) Basis für die Liquidität Ihres Unternehmens.

    Kreditorenlisten
    Mahnungsvorschlagslisten
    Übernahme des Mahnwesens
    Kostenstellen-/Kostenträgerauswertungen
    In der Kostenstellenbuchhaltung werden diejenigen Kosten einzelner betrieblicher Prozesse erfasst, die nicht direkt der Leistung/dem Produkt des Unternehmens zugerechnet werden können. Die Kosten werden verteilt auf die Stellen (Kostenstellen) und Projekte (Kostenträger), die diese verursacht haben. Diesen Kosten stehen Leistungen gegenüber, die ebenfalls ermittelt und zugeordnet werden müssen.

    Somit liefert die Kostenrechnung wertvolle Informationen für Ihr Controlling oder für Nachkalkulationen von Projekten. Daneben liefert die Kostenrechnung Erfahrungswerte für die Planung. Ihre Aufgabe ist nicht zuletzt Probleme zu erkennen, Ursachen aufzudecken und Hilfen zur Beseitigung anzubieten. Mayer´s Büro hilft Ihnen beim Aufbau und der Einrichtung einer funktionierenden Kostenstellenrechnung, die genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist.
  • Betriebsergebnisse innerhalb kürzester Zeit.
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    In dringenden Fällen ermöglicht es uns unser Buchhaltungssystem Ihre monatlichen Unterlagen an einem Tag vollständig fertigzustellen.
    Auswertungsübermittlung an Banken und Kreditinstitute innerhalb kurzer Zeit.
  • Auswertungen für Ihren Steuerberater
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    Unsere Auswertungen sind so gestaltet, daß auch Ihr Steuerberater diese Unterlagen gerne weiterbearbeitet.
    Ebenso können Ihrem Steuerberater die Zahlen per Datenübertragung übermittelt und damit sofort von Ihm weiterbearbeitet werden. Dies ist z.B. wichtig bei Bilanzerstellung, steuerlicher Beratung etc.
    Eine komplette Buchhaltungsabstimmung vor Übergabe an Ihr Steuerbüro ist für uns selbstverständlich.
    Sie können sicher sein, daß eine Nachbearbeitung Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle durch Ihren Steuerberater nicht von Nöten ist und somit keine weiteren Kosten mehr anfallen.
    Übergabe der Daten auf elektronischem Weg im DATEV-Format möglich.
  • Monatliche Besprechungen
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    Optimierung der Unternehmensabläufe
    Betriebswirtschaftliche Auswertung
    etc.

Für die Übernahme Ihrer Buchhaltung sind wir an keinen Zeitpunkt gebunden. Sie können uns auch während des Jahres mit der Weiterführung Ihrer Buchhaltung beauftragen.

Mayer´s Büro unterstützt Sie dabei

  • Ihre Kostenstrukturen auf zu zeigen
  • Ihre Einsparpotentiale zu erkennen
  • Ihre Kalkulationen zu überprüfen
  • Ihre Arbeitsprozesse zu optimieren


Aufgaben der Buchhaltung

Klar, die Buchführung gehört nicht gerade zu den angenehmsten Aufgaben, denen ein selbstständiger Unternehmer nachzukommen hat, auf keinen Fall sollten Sie aber den Fehler begehen und der Buchhaltung keine Bedeutung beimessen. Mittels der Buchhaltung kommen Sie nicht nur Ihren gesetzlichen Dokumentationspflichten nach, sondern zugleich können aus ihr wichtige Informationen über die
Leistungs-, Kredit-, Investitions- und Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens gewonnen werden.


Die Buchführung dient insbesondere

  • der Selbstinformation des Unternehmers:
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    anhand der Buchführung können Sie sich über Ihre Vermögenssituation, über die Gewinne bzw. Verluste der zurückliegenden Abrechnungsperioden sowie über die Aufwendungen und Erträge, die Ihr Betriebsergebnis im Einzelnen nach Art und Höhe beeinflusst haben, informieren. Sie erhalten hierdurch einen tieferen Einblick in die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens; das kann Sie davor bewahren, falsche unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
  • der Rechenschaftslegung gegenüber Miteigentümern und Banken:
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    wenn Sie sich für Ihr Unternehmen Kapital beschaffen, sind Sie dem Kapitalgeber rechenschaftspflichtig. Dies gilt gleichermaßen gegenüber beteiligten Gesellschaftern (Gesellschafter einer GmbH, Kommanditisten, Stille Gesellschafter) als auch gegenüber Kreditgebern (Kreditinstitute).
  • dem Gläubigerschutz:
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    anhand von Buchführungsunterlagen können sich Ihre Geschäftspartner (Kreditinstitute, öffentlich-rechtliche Fördermittelgeber oder auch potentielle Auftraggeber) ein Bild über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens machen und danach entscheiden, ob sie mit Ihnen zusammenarbeiten wollen.
  • dem Nachweis der Besteuerungsgrundlagen:
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    die Erstellung der Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft- oder Gewerbesteuer) erfolgt in der Regel ohne Nachweis von Kosten und Erträgen. Das Finanzamt ist aber berechtigt, die Steuererklärungen anhand Ihrer Buchführungsunterlagen und durch Einblick in die Originalbelege zu überprüfen.
  • als Beweismittel:
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    bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Arbeitnehmern, Finanzämtern etc. können Ihre Unterlagen der Buchführung als Beweismittel dienen.
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