Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger

Die Unternehmen sind nunmehr verpflichtet, die Jahresabschlussunterlagen, Anhang und den Lagebericht beim elektronischen Bundesanzeiger in elektronischer Form einzureichen. Frist hierfür ist jeweils der 31.12. nach dem Bilanzstichtag.

Wir übernehmen die Offenlegung Ihrer Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger im für Sie kostengünstigsten XML-Format.

Sie übermitteln uns Ihre zu veröffentlichenden Unterlagen bestenfalls in Dateiform - alternativ auch als Papiervorlage.

Unsere Vergütung beträgt für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • kleiner Unternehmen i.S.d. § 267 HGB € 150,00 zzgl. USt bei erstmaligen Auftrag und € 100,00 zzgl. Ust bei Folgeaufträgen bzw.
  • mittelgroßer und großer Unternehmen i.S.d. § 267 HGB € 300,00 zzgl. USt und € 250,00 zzgl. Ust
  • zusätzlich sind von Ihnen die Eintragungsgebühren des Bundesanzeigers zu begleichen - die Rechnung wird direkt vom elektronischen Bundesanzeiger an Sie übersandt

 

Hinweis:

Erteilte Aufträge gelten auch für die Folgejahre. Wenn Sie uns schon in der Vergangenheit beauftragt haben, nehmen wir die Offenlegung bis zur Kündigung des Auftrages für Sie vor. Ein jährlich neuer Auftrag ist nicht notwendig
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